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ABFERTIGUNGSRECHNER
 

Berechnung der Abfertigung für Dienstverhältnisse, die vor dem 1.1.2003 begonnen haben und noch nicht in das neue Abfertigungssystem gewechselt haben.

Eintrittsdatum:
Austrittsdatum:
Bruttogehalt: (z. B. € 2000,00)
Sonderzahlungen jährlich
 
 

ERGEBNIS  
 

ANMERKUNG  
Sowohl zum Bruttogehalt als auch zu den Sonderzahlungen zählen
  • laufendes Gehalt
  • Sachbezüge (z. B. PKW, Wohnung)
  • Grundlohn und Zuschläge für Überstunden
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitsentlohnung
  • Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen
Nicht zum Bruttogehalt bzw. zu den Sonderzahlungen zählen
  • Reisekostenersätze
Bitte beachten Sie, dass nach der Kündigungserklärung noch eine Kündigungsfrist einzuhalten ist. Das Ende der Kündigungsfrist stellt den Austrittszeitpunkt dar. Im Zweifel bitte den Berater konsultieren.