Abfertigungsrechner
Sowohl zum Bruttogehalt als auch zu den Sonderzahlungen zählen
- laufendes Gehalt
- Sachbezüge (z. B. PKW, Wohnung)
- Grundlohn und Zuschläge für Überstunden
- Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitsentlohnung
- Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen
Nicht zum Bruttogehalt bzw. zu den Sonderzahlungen zählen
- Reisekostenersätze
Bitte beachten Sie, dass nach der Kündigungserklärung noch eine Kündigungsfrist einzuhalten ist. Das Ende der Kündigungsfrist stellt den Austrittszeitpunkt dar. Im Zweifel bitte den Berater konsultieren.
