Nicht zum Bruttogehalt bzw. zu den Sonderzahlungen zählen
Reisekostenersätze
Bitte beachten Sie, dass nach der Kündigungserklärung noch eine Kündigungsfrist einzuhalten ist. Das Ende der Kündigungsfrist stellt den Austrittszeitpunkt dar. Im Zweifel bitte den Berater konsultieren.