Für die angebotene Berechnung wird keine Gewähr übernommen. Bei weiteren Fragen, wie Sie am besten Steuern sparen können und für eine persönliche Beratung zögern Sie nicht, einen Termin in der Kanzlei zu vereinbaren.
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Das inländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen ist gesondert zu erfassen, damit der für dieses Vermögen zustehende Absetzbetrag berücksichtigt werden kann. Als Bemessungsgrundlage ist in diesem Feld der dreifache Einheitswert des inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens einzutragen.
Als Bemessungsgrundlage für das inländische Grundvermögen und inländische Betriebsgrundstücke gilt der dreifache Einheitswert. Die gesonderte Eingabe der Grundstückswerte ist erforderlich, weil sich die Erbschaftsteuer bei diesem Vermögen um 2 Prozent (bei bestimmten nahen Verwandten) bzw. 3,5 % erhöht.
Für Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke) besteht Steuerfreiheit: Bei Erwerb durch nahe Verwandte (wie zB Ehegatte, Kinder, Enkel) ist der gesamte Erwerb von Hausrat steuerfrei; bei Erwerb durch bestimmte andere Verwandte (wie zB Eltern, Geschwister, Schwiegerkinder, Schwiegereltern) ist der Erwerb von Hausrat bis zu einer Höhe von 1.460 Euro) steuerfrei.
Geben Sie hier nur solche bewegliche, körperliche Gegenstände ein, die nicht unter die Befreiung für "Gegenstände mit (kunst-)geschichtlichen oder wissenschaftlichen Wert" fallen.Bei Erwerb durch Personen der Steuerklasse 1 oder 2 ist der Erwerb bis zu 1.460 Euro steuerfrei, bei Erwerb durch Personen der Steuerklasse 3 oder 4 ist der Erwerb bis zu 600 Euro steuerfrei. Die Befreiung gilt NICHT für Gegenstände, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, Grundvermögen oder Betriebsvermögen gehören, für Zahlungsmittel, für Edelmetalle, Edelsteine und Perlen.
Schenkungen zwischen Ehegatten sind von der Steuer befreit, wenn sie unmittelbar zum Zwecke der gleichteiligen Anschaffung oder Errichtung einer Wohnstätte mit höchstens 150 m² Wohnnutzfläche zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten erfolgen. Die Steuerbefreiung tritt außer Kraft, wenn diese Wohnstätte nicht unter Aufgabe der Rechte an der bisherigen Ehewohnung innerhalb von drei Monaten ab Übergabe zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses bezogen und ohne Änderung der Eigentumsverhältnisses weitere fünf Jahre benützt wird.
Für nicht zur Veräußerung bestimmte bewegliche körperliche Gegenstände, die geschichtlichen oder kunstgeschichtlichen oder wissenschaftlichen Wert haben und sich seit mindestens 20 Jahren im Besitze der Familie des Erblassers befinden, besteht Steuerfreiheit, wenn die Gegenstände bei Personen der Steuerklasse 1, 2 oder 3 anfallen. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Gegenstände den Zwecken der Forschung oder Volksbildung nutzbar gemacht werden und innerhalb von zehn Jahren nach dem Erbanfall NICHT veräußert werden.
Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile werden zusammengerechnet. Die Steuer wird zunächst für die gesamten Erwerbe innerhalb der letzten zehn Jahren berechnet. Davon abgezogen wird die Steuer, die für die früheren Erwerbe zu erheben gewesen wäre.