Nicht zum Bruttogehalt bzw. zu den Sonderzahlungen zählen
Reisekostenersätze
Bitte beachten Sie, dass nach der Kündigungserklärung noch eine Kündigungsfrist einzuhalten ist. Das Ende der Kündigungsfrist stellt den Austrittszeitpunkt dar. Im Zweifel bitte den Berater konsultieren.
Für die angebotene Berechnung wird keine Gewähr übernommen. Bei weiteren Fragen, wie Sie am besten Steuern sparen können und für eine persönliche Beratung zögern Sie nicht, einen Termin in der Kanzlei zu vereinbaren.